Wer am Schiffsverkehr teilnimmt, muss die Verkehrsregeln kennen! Dabei ist es gleichgültig, ob er Berufsschiffer oder Sportschiffer ist. Er muss die gesetzlichen Grundlagen für den Verkehr auf Schifffahrtsstraßen ebenso kennen wie die Verkehrsregeln. Den Nachweis über diese Kenntnisse erbringt der Sportschiffer mit der bestandenen Prüfung des Sportbootführerscheines See. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Im theoretischen Teil erfahren Sie online und bequem bei Ihnen zuhause:
Kenntnisse der maßgeblichen schifffahrtspolizeilichen Vorschriften
- Kollisionsverhütungsregeln
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
- Schifffahrtsordnung Emsmündung
Nautische Grundkenntnisse
- terrestrische Navigation
- Kompass und GPS
- Gebrauch von Seekarten, Seebüchern, Gezeitentafeln und Navigationsbesteck
- Auswertung nautischer Nachrichten und Bekanntmachungen
- Kenntnisse der Schifffahrtszeichen, Schallzeichen bei Nebel usw.
- Gezeitenkunde
Seemannschaft
- Manövrieren, Fahren im Schlepp, Ankern
- Verhalten bei Seenotfällen und Havarien sowie bei schlechtem Wetter
- Notsignale
- Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsausrüstung
- Verhütung und Bekämpfen von Bränden
- Umweltschutz
Wetterkunde
- Gebrauch des Barometers
- Lesen von Wetterkarten
- Wind- und Sturmwarnungen
Im praktischen Teil lernen Sie den sicheren Umgang mit dem Boot sowie alle wichtigen und für die Prüfung notwendigen Manöver:
- Rettungsmanöver ("Person über Bord") mit Hilfe eines treibenden Gegenstandes
- Ablegen, Wenden auf engem Raum, kursgerechtes Aufstoppen, Anlegen
- Fahren nach Kompass
- Anlegen einer Rettungsweste und eines Sicherheitsgurtes
- Wichtige Knoten: z.B. Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Webeleinenstek, Belegen einer Klampe
Die praktische Ausbildung führen wir auf dem Rhein-Main-Donaukanal in Nürnberg-Gebersdorf, Aischweg, durch. (bei der Personenschifffahrt gegenüber Süd-West-Park) Hierfür sind nach unseren Erfahrungen ca. 3 Fahrstunden notwendig.
Voraussetzungen für die Prüfung zum Sportbootführerschein See:
18 Jahre (Mindestalter 16 Jahre mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters). Der Bewerber muss geeignet (Nachweis durch Führungszeugnis oder KFZ-Führerschein), körperlich und geistig gesund (Nachweis über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, festgestellt durch einen Augenarzt) und zum Führen eines Sportbootes tauglich sein.
Wichtig! - Die theoretische Prüfung umfasst sieben Fragen aus dem allgemeinen Teil und 23 Fragen aus dem spezifischen Teil; zusammen also 30 Fragen, von denen zum Bestehen mindestens 24 richtig beantwortet sein müssen. Hinzu kommt pro Fragebogen eine Navigationsaufgabe, die aus 9 Teilaufgaben besteht, von denen mindestens 7 richtig bearbeitet werden müssen. Für die Bearbeitung stehen 60 Minuten zur Verfügung. Hat man bereits einen Sportbootführerschein oder das Bodenseepatent wird der allgemeine Teil nicht mehr geprüft.